„Ich hatte in 2 Jahren knapp 11 Operationen“,

so Benjamin Melzer in einem youtube-Werbespot von Mercedes Benz. Sowohl er wie Nina Jaros und andere transsexuelle Menschen brauchen eine gute präventiv-medizinische Versorgung. Beide haben meine Petition unterstützt und sie auch aktiv weitergeteilt (via Twitter). Danke!
Die Hormonbehandlung wie chirurgische Maßnahmen helfen uns, endlich wir selbst zu sein.
Leider haben viele transsexuelle Menschen Stress mit der Krankenkasse und dem MdK. Anette Güldenring erklärte das in diesem Blog an anderer Stelle einmal ausführlicher und weiter unten zitiere ich sie.
Darum brauchen wir aber auch die Unterstützung durch die Bevölkerung und die Politik, die im Gesundheitswesen wie auch im rechtlichen Bereich viel verbessern muss, wie die Rechtsgutachten der IMAG (interministerielle Arbeitsgruppe der Bundesregierung – mehr zu den Gutachten bei Queer.de hier und in meinem Blog hier) gezeigt haben und wie ich es im Interview hier näher erklärt habe. Und darum freue ich mich über alle, die die Petition für ein besseres Transsexuellenrecht unterstützen und darauf hinweisen und die Petition oder diesen Artikel teilen! Das #Selbstbestimmungsgesetz ist unter anderem wegen §6 ein echter Fortschritt gegenüber dem veralteten Transsexuellengesetz.
Danke!

Nun zu Anette Güldenrings Aussagen:

Sie kritisiert im Artikel „Zur Psychodiagnostik von Geschlechtsidentität“ (Zeitschrift für Sexualforschung 2013, 26) das Gutachtenverfahren im TSG mit deutlichen Worten:

Wichtigste Instanzen, die die Grenzen für transidente/transsexuelle Menschen definieren, sind die Kostenträger des Gesundheitssystems, die psychomedizinischen Disziplinen und der Gesetzgeber, der mit dem Transsexuellengesetz (TSG) die Modalitäten für eine Vornamens- und Personenstandsänderung ( und ) vorgibt. Das TSG ist seit 1981 in Kraft und trotz unermüdlicher Widerstände seither nicht reformiert worden. Es ist sträflich überaltet.“ (S.160)

Güldenring zeigt in ihrem Aufsatz,

„dass die psychodiagnostischen Methoden jeder theoretischen Grundlage entbehren, die eine objektive Diagnostik geschlechtlichen Emfindens im Rahmen menschlicher Wahrnehmung zulassen würde. Diese fehlende Wissensbasis könnte u.a. Hintergrund für die sich über die Periode des TSG zunehmenden Verwicklungen und Rollenkonfusionen zwischen Medizin/Psychologie und Rechtssystem sein, die immer noch nicht offen diskutiert werden.“ (S.160f).

Güldenring fährt fort:

„Die Fremddiagnostik […] wie sie im TSG-Verfahren praktiziert wird […] ist keinen Tag länger zu vertreten“ (S.161f.)

Im Blick auf das TSG schreibt Güldenring, dass der Gesetzgeber

„nicht danach gefragt hat, ob diese >>transsexuelle Prägung<< Wertigkeit einer krankhaften oder seelischen Störung hat […]. Daraus ist zu schließen, dass ein Krankheitsaspekt […] für eine Entscheidung zur VÄ und PÄ nicht von Belang ist. Und obwohl nun der Krankheitsaspekt nicht von Belang ist, ist es in der TSG-Gutachtenpraxis zur Gepflogenheit geworden, […] nach der Lehre der Psychopathologe zu begutachten.“ (S.162)

Das das TSG Verfahren von vielen transsexuellen Menschen als rein subjektive Willkür der Gutachter erlebt wird, bestätigt Güldenring ebenso:

„Geschlechtsbestimmung unterliegt gesetzlich delegiert der rein subjektiven Blickweise des/der Gutachter_in.“ (S. 163)

und im Blick auf die Petition will ich besonders folgende Aussage von Anette Güldenring betonen:

„Krankheitswert ist im SGB zwingende Voraussetzung, im TSG nicht.“ (S.165)

Und darum fordern wir eine Verankerung der präventiv-medizinischen Behandlung transsexueller Menschen zusätzlich zu §6 des Selbstbestimmungsgesetzes auch im Sozialgesetzbuch. Dort wird auch die präventiv-medizinischen Behandlung von Frauen in einer Risikoschwangerschaft geregelt. Schwangerschaft ist wie Transsexualität keine Krankheit im eigentlichen Sinn – aber wenn man in so einem Fall keine medizinische Hilfe bekommt, treten Komorbiditäten (Folgeerkrankungen) wie z.B. Depressionen oder Suchterkrankungen etc… auf, die letztlich die Gesamtheit der Versicherten unnötig belastet. Darum macht präventiv-medizinische Versorgung transsexueller Menschen mehr Sinn, als abzuwarten, bis sie wirklich krank geworden sind und z.B. wegen einer Depression wochenlang in eine psychiatrische Klinik müssen.

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