Sehr treffend konnte man in der Süddeutschen Zeitung folgenden

Satz lesen:

Fachverstand und Intelligenz sind geschlechtslos – schon darauf hinzuweisen, ist im Grunde sexistisch.so Thomas Hahn.

Ein Artikel, der es auf den Punkt bringt und der natürlich auch im Blick auf transsexuelle/transidente Menschen bzw. Menschen mit Variationen der Geschlechtsentwicklung gelten sollte. Besonders im Blick auf den Fachkräftemangel wäre es gut, wenn Arbeitgeber sich mit solchen Fragen der Diversity im Betrieb und der Einstellung transsexueller Menschen auseinandersetzen.
Fachverstand hat mit TS/TI/TG nichts zu tun – so weit die Theorie. Die Praxis zeigt aber, wie wir davon in Deutschland noch weit entfernt sind, denn:

  • das Transsexuellengesetz (TSG) gilt immer noch und legt denen, die ihren Vornamen- und/oder Personenstand ändern wollen viele unnötige Hürden in den Weg. Das kostet sowohl den Betroffenen als auch Arbeitgeber und Angehörige viele überflüssige Ressourcen.
  • der Zugang zu medizinischer Unterstützung ist nach wie vor durch das Gatekeeping von Psychiatern ein Problem – die neue AWMF Leitlinie zum Thema TS bzw. „Geschlechtsdysphorie“ wurde von Psychiatern erstellt und diese haben nach wie vor eine Deutungshoheit. So wird zum Beispiel die Überweisung zur Hormonbehandlung immer noch durch einen Psychiater ausgestellt – anstatt durch den Hausarzt.  Doch warum – so fragen sich nicht nur Betroffene, sondern auch Arbeitgeber – braucht es für eine Diagnostik Psychiater?
    Schließlich redet auch die WHO nicht mehr von einer psychischen Krankheit, wenn es um Transsexualität geht – aber in der Community gibt es weiterhin genug Beispiele von Menschen, denen vom MdK die Einhaltung von Fristenregelungen auferlegt wurde (wie es sie eigentlich durch die neue Leitlinie nicht mehr geben sollte). Auch solche Fristenregelungen verursachen zusätzliche Komorbiditäten und sind daher aus volkswirtschaftlicher und Arbeitgeber-Sicht kontraproduktiv!
    Was nützen AWMF-S3-Leitlinien, wenn sie für den MdK keine Rolle spielen und man erst auf dem Klageweg ihre Einhaltung einfordern muss? Warum verankert der Gesetzgeber die Leitlinien nicht im Sozialgesetzbuch? Braucht es weiterhin mehr Menschen, die krank werden und der Solidargemeinschaft Geld kosten, bis irgendwann die Politik nachzieht? Oder mehr Berichte über die mangelhafte Gesundheitsversorung von Menschen mit TS/TI/NIBD? Ist der Fachkräftemangel noch nicht so stark, dass rational denkende Menschen sich mit Betroffenen solidarisieren und Veränderungen in der Politik anmahnen?
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