nicht nur für die da sein sollten, die sich ihren Rechtsanwalt leisten können, sondern auch für Menschen, deren Einkommen niedrig ist, wurde 1981 die Prozesskostenhilfe eingeführt. Mit ihr können auch TS, die wenig verdienen, sich die Verfahren von Vornamensänderung und Personenstandsänderung leisten. Anscheinend plant nun aber die Partei, deren Klientel vor allem die reichere Bevölkerung ist, eine Abschaffung der Prozesskostenhilfe, wie der Express berichtete.
Hoffentlich gibt es viele Proteste per Mail/Brief, so dass die betreffende Partei sich so einen Schritt doch etwas genauer überlegt.