sind, dass man viele Papiere ändern muss, auch wenn das Transsexuellengesetz das selber nicht vorsieht. Der Führerschein muss nicht geändert werden, aber Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (bei mehreren angemeldeten Fahrzeugen entstehen Gebühren pro Fahrzeug). Mehr dazu in §13 Fahrzeugzulassungsverordnung.
Wer also meint, dass man nur eben aus Spaß und Gaudi seinen Vornamen ändert, irrt…