im Blick auf transsexuelle Menschen fragte, habe ich hier die beiden zentralen Urteile aus den Jahren
- 2008 und
- 2011 verlinkt. Auf das Urteil von 2011 bezieht sich auch ein anderes Urteil des Verfassungsgerichts im Blick auf Personenstandsänderung ohne genitalangleichende Operation…
Auf Grund des Urteils von 2008 gibt es nun in Deutschland gleichgeschlechtlich verheiratete Paare (nämlich dann, wenn ein Ehepartner transsexuell ist und die Ehe vor einer Transition geschlossen wurde).
Auf Grund des Urteils von 2011 gibt es in Deutschland Menschen, deren Personenstand und Genitalgeschlecht nicht übereinstimmen müssen, da es keinen Zwang zu einer genitalangleichenden Operation mehr gibt, wenn man den Personenstand ändern möchte.