Liebe Leserinnen und Leser meines Blogs,
Vielen sind ja einige Forderungskataloge transsexueller Menschen bekannt. Eine Hauptforderung ist die Vereinfachung des Vornamens- und Personenstandsrechts im Blick auf transsexuelle Menschen. Ein Personalausweis kostet derzeit für transsexuelle Menschen weit mehr als für andere Menschen (die z.B. heiraten). Das liegt an den teuren Gutachten. Dazu habe ich nun eine Petition gestartet, die man hier lesen und zeichnen kann… Auf einige Fragen zur Petition habe ich in meinem Beitrag FAQ zur Petition geantwortet.
Es wäre schön, wenn transsexuelle Menschen (warum ich diesen Begriff verwende? Dazu mehr hier) auch die in ihrem Umfeld darauf hinweisen (per facebook, Twitter, Mail / eigener Blogbeitrag / Inserat mit Kurz-Link in der Lokalzeitung / Unterschriftenliste ausdrucken / Plakat verteilen), die nicht transsexuell sind, denn nur so werden genügend Unterschriften zustande kommen…
Wer mehr zu mir wissen will: Eine Übersicht über die Medienberichte findet man auf meiner privaten Internetseite (www.familie-zwoelfer.de) hier.
Ich selbst habe dieses Gutachtenverfahren und die Änderung meiner Papiere hinter mir und handele nicht im Blick auf einen eigenen Vorteil, sondern weil ich das Verfahren für überflüssig und ungerechtfertigt halte.
Psychologen und Psychiater sollten sich darauf beschränken, Menschen zu helfen, die freiwillig zu ihnen kommen und Hilfe/Therapie suchen und auf die wenigen Personen, die andere durch eine psychische Erkrankung gefährden und deshalb ggf. einen Betreuer brauchen. Solange aber keine Betreuung angeordnet ist, sollten grundlegende Freiheitsrechte („freie Entfaltung der Persönlichkeit“) nicht durch Gutachterverfahren qua Gesetz eingeschränkt sein.
Deshalb bitte ich Sie um Ihre Unterschrift und einen Hinweis auf diese Internetseite, damit mehr Menschen mitmachen…
Vielleicht schaltet ja jemand ein Inserat oder schreibt einen kleinen Text zum Thema für eine Lokalzeitung bzw. bloggt selber? Der Kurzlink zu dieser Website (für die Zeit der Petition) lautet: http://kurz-link.de/TSGPetition
DANKE!
Dorothea Zwölfer
Dieser Kommentar wurde auch auf Freeyourgender veröfffentlicht:
http://www.freeyourgender.de/forum/viewtopic.php?f=18&t=291&p=467
Freeyourgender unterstützt diese Petition auch auf der Startseite:
http://www.freeyourgender.de
Die Gutachterverfahren, es werden 2 unabhängige Gutachten bentötigt (Stand 2014),
deren Ergebnisse dem Amtsrichter zur Prüfung der Personenstandsänderung (VÄ/PÄ) vorgelegt werden müssen, sind per Gesetz vorgegeben.
Wird zuerst eine Vornamensänderung (VÄ) beantragt, und später die Personenstandsänderung (PÄ) zeitversetzt durchgeführt, sind es im ungünstigsten Fall sogar 4 benötigte Gutachten.
Dieser Artikel behandelt nur in Kurzform die Menschenrechtsverletzungen, die im TSG
http://www.freeyourgender.de/forum/viewtopic.php?f=72&t=60
verankert sind,
und bricht diesen Sachverhalt auf einen Punkt herunter:
Auf die Tatsache, dass eine Selbsbestimmung nicht an finanziellen Mitteln scheitern darf.
Laut Recherche von FYG liegen die Kosten der beiden Gutachten im Schnitt um die 1400-2000 Euro,
dazu das Amtsgericht, bei ca. 100 Euro.
Die Prozesskostenhilfe, die zur Abfederung der Amtsgerichtskosten helfen könnte,
spielt hier also keine wesentliche Rolle.
Allein die Tatsache, dass die Wahrnehmung des Rechts der Selbstbestimmung,
nicht daran scheitern können darf,
mit welchen finanziellen Mitteln ein Mensch ausgestattet ist,
lässt diese Vorgehensweise nicht zu.
Der BGH hat das TSG 2011 novelliert, indem keine geschlechtsangleichenden Operationen wie auch Sterilisationen mehr zwingend vorgeschrieben werden dürfen,
um den Personenstand ändern zu können.
Dies wurde damit begründet, dass das Recht auf Unversehrtheit nicht verletzt werden darf,
um sein Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen.
Nicht anders verhält es sich mit dem finanziellen Aufwand,
für Gutachtenerstellung.
Das Recht auf Selbstbestimmung darf nicht abhängig gemacht werden, von den finanziellen und auch allen anderen Möglichkeiten,
die diese Menschen besitzen, die es wahrnehmen dürfen.
Alle anderen Möglichkeiten deshalb, weil dies dann bedeuten würde, das man einer Taubstummen, das Recht auf Selbstbestimmung deshalb verwehrt,
nur weil sie dies nicht mündlich formulieren könnte.
Das es nicht sein darf, dass andere Menschen über andere urteilen innerhalb des Gutachterverfahrens,
bzw. dass es für eine männliche oder weibliche Geschlechtsidentität in Bezug auf ein vom Genital
abweichendes Gehirngeschlecht, was einer Intersexualität enstpricht, wenn man das Gehirn als
weiteren geschlechtsbestimmenden Parameter hinzuzieht, keine Beweisführung gibt,
macht es obsolet zu erwähnen, dass diese Beweisführung nicht möglich ist.
Es wird also innerhalb der Gutachterverfahren etwas zum Schein unternommen,
was die Selbstbestimmung verletzt, und etwas vorgegeben zu können,
was völlig unmöglich ist:
Die Feststellung der vom Genital abweichenden Geschlechtsidentität.
Die Bringschuld der Beweisführung sollte bei denjenigen liegen,
die sich angemaßt haben, das Baby aufgrund seines Genitales einem Geschlecht zuzuweisen,
und dieses Genitalgeschlecht in das Stammbuch einzutragen.
Das diese Zuweisung nur aufgrund des Genitals nicht möglich ist,
sehen wir am Intersexuellen-Diskurs und in der medizinischen Debatte,
wie Geschlechter denn abzugrenzen wären.
Die Definition von Mann und Frau, in der Definition des Duden, der auf die Fortpflanzungsfähigkeit abstellt, kann ja wohl nicht gelten.
Wenn wir so formulieren, wäre die „TS“-Debatte der letzten Jahrzehnte ad absurdum geführt.
Das Deckmäntelchen, den „Patienten“ – ja hier wird ein Patient stilisiert, den es erst dann gäbe,
wenn dieser Mensch sagen würde, er wäre krank – dass dieser Mensch vor sich selbst geschützt werden müsste,
da er sich ja irren könnte, dieses Alibi, dieses Deckmäntelchen ist eine Farce.
Der Arzt der dem sichtbar intersexuellen Baby das Genital abschneidet, weil er diese OP leichter durchführen kann,
und weil er möchte „dass das Kind später keine Probleme in der Gesellschaft hat“, der kann sich nicht irren, der ist allwisssend, nicht wahr ?
Die Falschzuweisung des Hebammengeschlechtes, setzt sich in der Bevormundung im Gutachterverfahren,
in der finanziellen Zwangsabgabe der Berichtigung der Falschzuweisung und in der weiteren Pathologisierung
durch den ICD Code F64.0 (ICD 10) fort, in dem sich eine Frau als psychisch gestörter Mann bezeichnen lassen muß, nur weil Sie mit männlichem Genital geboren wurde.
Das Gutachterverfahren, deren finanzielle Aufwendungen, wie auch die Anmaßung durch Mediziner, die sich herausnehmen, etwas prüfen zu können, was nicht prüfbar ist, ist ein Mißstand, den es zu outen gilt.
Daher sind Petitioenn wie diese von Dorothea Zwölfer, vom November 2014, nur zu begrüßen:
und
https://www.openpetition.de/petition/online/herr-de-maizire-neuer-ausweis-fuer-transsexuelle-menschen-ohne-teure-gutachten
Wir haben Geschlechter, Gehirngesschlechter – Genitalien sind von Geschlechtern unabhängig,
und definieren keine Geschlechter, deshalb werden Intersexuelle heute noch tabuisiert und ausgegrenzt, weil sie in der Verständniswelt des Genitalismus keinen Platz haben.
Solange die Psycholobby, bestimmte Mediziner und die Gesellschaft und Medien hier nicht differenzieren, sprechen falsch zugewiesene Männer und Frauen immer gegen eine Wand, die sie nicht verstehen kann,
und diese Wand kennt nur die Formel: Penis=Mann, Vagina=Frau.
Argentinien hat es uns vorgemacht wie es geht,
und Deutschland sollte hier nicht länger im Abseits stehen,
Menschenrechte sind nicht verhandelbar.
Korrektur zur Prozesskostenhilfe, in diesem Falle Verfahrenskostenhilfe:
Da die Gutachter vom Gericht bestellt werden, fallen auch deren Kosten unter die Verfahrenskostenhilfe.
Wenn also Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, werden auch die Gutachterkosten übernommen. (persönliche Erfahrung in 4/2014)
Manuela
Im TSG steht nicht, dass die Gutachter vom Gericht bestellt werden müssen, sondern nur, dass Sachverständigengutachten vorliegen müssen. Ich habe selber einen Gutachter dem Gericht vorgeschlagen. Dieser wurde anerkannt und ich hatte mit dem Gericht vereinbar, dass ich ihn direkt abrechne. Das wurde akzeptiert.
Klar gibt es für manche Verfahrenskostenhilfe – nur: Wer im Folgejahr wieder über die Einkommensgrenze kommt, muss diese ggf. zurückzahlen d.h. sammelt u.U. Schulden an durch das Gutachterverfahren. Wer über einer Einkommensgrenze knapp drüberliegt, bekommt gar nichts. Außerdem schwanken die Gutachtenkosten je nach Gutachter und dem, was der an Seiten schreibt… – mir sind Fälle bekannt, in denen man 3000 Euro zahlen musste.
Dänemark und Argentinien sind uns weit voraus.
Danke für Deine Bemühungen, Dorothea
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