Abstimmungsphase. Die Zeit berichtet hier ausführlich über diesen Entwurf. Leider fehlen Informationen, wie mit denen umgegangen wird, die das Verfahren nach dem TSG gemacht haben. Wer zum Beispiel eine genitalangleichende Operation gemacht hat, sollte im Blick auf Umkleiden, Sportveranstaltungen etc… entsprechend des genderaffirmierten Geschlechts behandelt werden.
Krass ist, dass letztlich Änderungen des Vornamens und Personenstands dann doch nicht konsequent durchdacht sind. So berichtet queer dazu: >>Ebenso bleibt ein trans Mann im Rechtsverhältnis zu seinem Kind eine „Mutter“.<<
Und noch rätselhafter ist diese Formulierung im Blick auf Leistungen der Krankenkasse: >>Keinen Einfluss haben Transitionen auch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen: „Auf den aktuellen Geschlechtseintrag kommt es nicht an, wenn medizinische Leistungen zu ergreifen sind.“<<. Heißt das, dass man keine Hormontherapie mehr bekommt, obwohl man eine Vornamens- und Personenstandsänderung gemacht hat? Oder was denkt sich der Gesetzgeber bei so einer Formulierung? Ich ändere doch nicht einfach den Vornamen und Personenstand, wenn ich nicht auch medizinische Maßnahmen brauche…
Update: Sven Lehmann, Queerbeauftragter der Bundesregierung empfahl den Artikel des Tagesspiegel zum Entwurf.
Update 22.9.2023: Hier findet man eine Petition mit Forderungen zum veröffentlichten Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes…
Da haben die beiden Ministerium so lange Zeit gebraucht, um ihre primitive Formulierung zu veröffentlichen.
Was soll die 3monatige Wartezeit? Ich warte schon seit Jahrzehnten, dass ich meinen Vornamen und meinen Geschlechtseintrag ändern kann. Glauben die zuständigen Herrschaften, dass wir Betroffene uns erst jetzt mit unserer Identität auseinandersetzen und uns vielleicht noch nicht ganz entschieden haben?
Eine Freude habe ich, nämlich dass ich mich wie Tessa Ganserer nie dem alten TSG gebeugt habe und trotzdem zu meinem Ergebnis gekommen bin.